Lebenslagen: Bürgerserviceportal Hausach

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Hausach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Blumenpracht Rathaus
Lebenslagen

Versicherungen für Eigentümer und Vermieter

 

Für Eigentümer von Wohnungen und Häusern gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen - die Auswahl ist groß, die Anbieter sind zahlreich. Es lassen sich so gut wie alle Risiken absichern, wenn Sie dies wünschen.

Tipp: Bei der Entscheidung, welche Versicherung Sie abschließen und welches Risiko Sie bereit sind selbst zu tragen, ist es ratsam folgende Überlegungen anzustellen:

  • Wie hoch ist der von Ihnen zu tragende Schaden im schlimmsten Fall?
  • Wie hoch sind die jeweiligen Deckungssummen der einzelnen Schadensbereiche?
  • Wie hoch ist der jährliche Beitrag mit bzw. ohne Selbstbeteiligung?

Wohngebäudeversicherung

Als Immobilienbesitzer sollten Sie zur finanziellen Absicherung von Schäden, die durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Frost, Blitzschlag, Sturm und Hagel entstehen können, eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte verbundene Versicherung, bei der die Prämien für jedes Risiko einzeln kalkuliert sind. Versichert werden zumeist neben dem Wohnhaus auch Garagen, Carports und Zäune. Wenn Sie in der Nähe eines Flusses, Stausees, Regenrückhaltebeckens oder sonstigen Gewässers wohnen, sollten Sie zusätzlich eine Absicherung gegen Schäden durch Erdrutsch, Hochwasser und Überschwemmungen in Erwägung ziehen. Aber auch eine Wohnlage am Hang kann nach einem Starkregen durch Erdrutsch und Überschwemmung beeinträchtigt werden. Daher ist es gut, die jeweilige Lage und die damit verbundenen Risiken zu betrachten. Wenn dies für Sie in Betracht kommt, achten Sie darauf, dass die sogenannten Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sind.

Hinweis: Hausbesitzer, die ihr Haus mit einer Hypothek belastet haben, sind seitens der Kreditinstitute angehalten, das Gebäude zu versichern.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden an Haushaltsgegenständen, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden, Explosion, aber auch durch Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Versichert sind alle Haushaltsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Kleidung, Geräte und Ähnliches. Ebenfalls versichert sind Bargeld und Wertpapiere, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.

Achtung: Das Eigentum von Untermietern ist von der Versicherung ausgenommen. Außerdem sind in vielen Versicherungsverträgen sogenannte Sorgfaltspflichten festgeschrieben. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Herd einschalten und die Wohnung verlassen, kann es im Schadensfall sein, dass die Versicherung nicht für die entstandenen Schäden aufkommt.

Um die Versicherungssumme festzulegen, müssen Sie den Wert Ihres Hausrats schätzen. Das können Sie selbst oder gemeinsam mit Ihrer Versicherung tun. Manche Versicherungsunternehmen bieten auch eine Pauschalberechnung an, bei der ein Pauschalbetrag pro Quadratmeter festgelegt und anhand dessen die Versicherungssumme für die gesamte Wohnung bestimmt wird.

Tipp: Bevor Sie sich für den Abschluss einer Hausratversicherung entscheiden, sollten Sie die Angebote von verschiedenen Versicherungen vergleichen, da es Unterschiede im Versicherungsbetrag und in der damit abgedeckten Versicherungssumme geben kann.

Denken Sie daran, dass mit dem Umzug in eine neue - eventuell größere - Wohnung der Umfang und damit auch die Versicherungssumme der Hausratversicherung angepasst werden sollte, damit Sie im Schadensfall keine Unterdeckung feststellen müssen. Ddazu gibt es Berechnungstabellen bei den Versicherungen.

Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung geht für die Dauer eines Umzuges auf die neue Wohnung über. Während des Umzuges besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Er erlischt in der alten Wohnung jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie also Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich Ihrem Versicherungsinstitut. Der bisherige Vertrag wird geändert und gegebenenfalls angepasst.

Haftpflichtversicherung

Wenn jemand durch Sie, Ihr Haus oder Grundstück zu Schaden kommt, greift die Haftpflichtversicherung ein. Es hängt vom Versicherungsunternehmen ab, wie diese Risiken abgesichert sind, teils durch eine Privathaftpflichtversicherung (Einfamilienhaus), teils durch eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Mehrfamilienhaus). Neben den Sach- und Vermögensschäden sind auch die Schäden an Gesundheit und Leben von Personen versichert.

Denkbare Fälle wären beispielsweise, dass jemand durch einen herabfallenden Dachziegel verletzt wird oder ein morscher Baum umkippt und auf dem Nachbargrundstück Schaden anrichtet. Oder Sie kommen einmal Ihrer Räumpflicht im Winter nicht nach und auf dem Gehweg vor Ihrem Haus kommt jemand zu Fall und verletzt sich.

Wohnungshaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Ihre vermietete Wohnung reguliert den Schaden, den andere durch Ihr Eigentum erleiden. Häufige Schadensfälle sind falsch verlegte elektrische Leitungen, mangelhafte Wasserinstallationen, defekte Heizkörper oder unsachgemäße Deckenkonstruktionen.

Die Haftungsrisiken des Vermieters einer Eigentumswohnung werden nicht selten unterschätzt. So sieht beispielsweise das Wohnungseigentümer-Gesetz vor, dass der Vermieter (Sondereigentümer) für Schäden, die sein Mieter schuldhaft anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zufügt, haftet.

Sie können aber auch haften, wenn Sie Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen (z.B. der Räumpflicht im Winter oder sich Teile des Außenputzes lösen und herabfallen).

Rechtsschutzversicherung

Als Haus- oder Wohnungseigentümer oder als Vermieter kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, weil es nicht auszuschließen ist, dass Sie einen Rechtsstreit führen müssen, auch wenn Sie besten Willens sind, ihn zu vermeiden.

So zählen Nachbarschaftsstreitigkeiten mit zu den häufigsten Fällen, in denen Gerichte eingeschaltet werden.

Als Vermieter kann es vorkommen, dass Sie Ansprüche gegen Ihre Mieter durchsetzen müssen. Ihr Mieter kann Sie verklagen oder Sie wegen verletzter Verkehrssicherungspflichten belangen. Ihre Versicherung erstattet Ihnen dann die Anwalts- und Gerichtskosten entsprechend der vereinbarten Versicherungsleistung.

Mietverlustversicherung (Mietausfallversicherung)

Wenn nach Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch oder Sturm die vermieteten Wohnräume aufgrund von Reparaturen vorübergehend nicht bewohnt werden können, entgehen Ihnen Mieteinnahmen. Um diese auszugleichen, können Sie eine Mietverlustversicherung abschließen, die mitunter zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Der Mietausfall wird bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis zu dem die Räume wieder nutzbar sind, allerdings in der Regel bis maximal zwölf Monate nach Eintritt des Versicherungsfalls.

Wägen Sie vor Abschluss einer Versicherung das Risiko und die Höhe eines Schadenfalles zu den jährlichen Versicherungsbeiträgen ab.

Wenn Sie sich bei der Auswahl von Versicherungen unsicher sind, lassen Sie sich von Fachleuten beraten - beispielsweise von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium hat ihn am 15.03.2019 freigegeben.